Im Zuge der gesetzlich vorgeschriebenen Umstellung auf das E-Rezept müssen wir den Ablauf der Rezeptbestellung anpassen. E-Rezepte für
gesetzlich versicherte Patientinnen können wir nur übertragen, wenn im jeweiligen Quartal bereits die elektronische Gesundheitskarte eingelesen wurde (Quartalsbeginn ist immer 1. Januar /
1. April / 1. Juli / 1. Oktober). Am besten lassen Sie die Karte immer gleich zu Quartalsbeginn in der Praxis einlesen, so dass Sie im weiteren Verlauf des Quartals wie
gewohnt per Anruf, Mail oder Formular E-Rezepte bestellen können.